OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27.02.2023
10 A 1136/22
Normen:
BauGB § 2 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 25 K 6111/19

Drittrechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen an Beigeladenen erteilten bauplanungsrechtlichen Vorbescheid zur Errichtung eines Sportfachmarkts

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.02.2023 - Aktenzeichen 10 A 1136/22

DRsp Nr. 2023/5091

Drittrechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen an Beigeladenen erteilten bauplanungsrechtlichen Vorbescheid zur Errichtung eines Sportfachmarkts

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen in beiden Rechtszügen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 2 Abs. 2;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen einen der Beigeladenen erteilten bauplanungsrechtlichen Vorbescheid für einen Sportfachmarkt (im Folgenden: Vorbescheid).