BayObLG - Beschluss vom 02.08.2004
Verg 16/04
Normen:
GWB § 97 Abs. 7 ; VOB/A § 9 Nr. 5 Abs. 1 § 25 Nr. 3 Abs. 1 § 26 Nr. 1 Buchst. b ;
Vorinstanzen:
Vergabekammer Nordbayern - 320.VK-3194-21/04,

Drittschutzwirkung einer Verdingungsordnung - Glaubhaftmachung der Rüge bezüglich des Angebots eines Mitbieters

BayObLG, Beschluss vom 02.08.2004 - Aktenzeichen Verg 16/04

DRsp Nr. 2004/14155

Drittschutzwirkung einer Verdingungsordnung - Glaubhaftmachung der Rüge bezüglich des Angebots eines Mitbieters

»1. Bestimmungen in den Verdingungsordnungen, wonach der Zuschlag nicht auf ein sog. Unterangebot erteilt werden darf, können drittschützenden Charakter haben (Anschluss an BayObLGZ 2002, 177). 2. Zur Glaubhaftmachung einer Rüge, dass das angebotene Beschallungssystem eines Mitbieters den geforderten Standard (hier EN 60849 - Elektroakustische Notfallsysteme -) nicht erfüllt.«

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 7 ; VOB/A § 9 Nr. 5 Abs. 1 § 25 Nr. 3 Abs. 1 § 26 Nr. 1 Buchst. b ;

Gründe:

I.