Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Die Klägerin wendet sich gegen eine an sie gerichtete Duldungsanordnung hinsichtlich der Beseitigung von drei Nebengebäuden auf dem in ihrem Eigentum stehenden Grundstück FlNr. ..., Gemarkung M ...
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