VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 07.07.1966
IV 276/64
Normen:
BBauG § 126;
Fundstellen:
ESVGH 17, 90

Duldungspflich des Grundstückseigentümers hinsichtlich des Anbringens von Haltevorrichtungen für Beleuchtungskörper der Straßenbeleuchtung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.1966 - Aktenzeichen IV 276/64

DRsp Nr. 2009/19087

Duldungspflich des Grundstückseigentümers hinsichtlich des Anbringens von Haltevorrichtungen für Beleuchtungskörper der Straßenbeleuchtung

Der Eigentümer eines Grundstücks hat das Anbringen von Haltevorrichtungen für Beleuchtungskörper der Straßenbeleuchtung (Erschließungsanlagen) auf seinem Grundstück auch dann zu dulden, wenn diese nicht zusammen mit der Herstellung der Straße angebracht werden.

Normenkette:

BBauG § 126;
Fundstellen
ESVGH 17, 90