Eigenheim im Rechtssinne gemäß § 5 Abs. 2 SachenRBerG
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2001 - Aktenzeichen 5 U 46/01
DRsp Nr. 2002/5450
Eigenheim im Rechtssinne gemäß § 5 Abs. 2SachenRBerG
§ 121 Abs. 2SachenRBerG verlangt nicht, dass das Eigenheim allein genutzt wird. Eine solche Einschränkung der Vorschrift kann auch nach ihrem Sinn und Zweck nicht angenommen werden. Der Mitbewohner und Alleinkäufer eines Zweifamilienhauses ist in gleicher Weise schützenswert wie der Käufer eines Einfamilienhauses.