Am 5. Juni 1984 wurden bei Abbrucharbeiten auf einem im Eigentum des beklagten Landes stehenden Grundstück in der Lübecker Altstadt 23.200 Gold- und Silbermünzen aus dem 14. und 15. Jahrhundert entdeckt, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Die Parteien streiten um das Eigentum an diesem Münzschatz.
Das beklagte Land beauftragte mit Vertrag vom 10. Mai 1984 die Firma mit dem Abbruch der Gebäude. Gegenstand des Abbruchvertrages waren unter anderem die
Diese Bauteile/Gegenstände sind nach Angabe gesondert einzulagern.
Alle sonstigen Ausbau- und Abbruchteile sowie das in den Gebäuden befindliche Gerümpel werden Eigentum des Auftragnehmers und sind nach freiem Ermessen sofort abzufahren."
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