Eigentumsverletzung durch Herstellung einer mangelhaften Sache bei Verbindung mit mangelfreien Sachen
BGH, Urteil vom 12.02.1992 - Aktenzeichen VIII ZR 276/90
DRsp Nr. 1992/404
Eigentumsverletzung durch Herstellung einer mangelhaften Sache bei Verbindung mit mangelfreien Sachen
»Stellt der Käufer einer mangelhaften Sache durch deren Verbindung mit mangelfreien Sachen, die in seinem Eigentum stehen, eine neue Sache her, bei welcher die mangelhaften Teile ohne Beschädigung der mangelfreien Teile von diesen nicht getrennt werden können, so liegt jedenfalls im Zeitpunkt der Trennung eine Eigentumsverletzung an den bisher unversehrten Teilen der neuen Sache vor.«