Der Antrag auf Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklagen der Antragsteller gegen die in Nummer 3 des Bundesamtsbescheids vom 25. September 2019 - 7862711-439 - enthaltene Anordnung ihrer Abschiebung nach Italien wird abgelehnt.
II.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
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