VGH Bayern - Beschluss vom 10.11.2021
14 AS 21.50050
Normen:
VwGO § 80b Abs. 1 S. 1-2; VwGO § 80b Abs. 2;

Eilantrag der Mitglieder einer Familie mit einem minderjährigen Kind gegen die Abschiebungsanordnung nach Italien

VGH Bayern, Beschluss vom 10.11.2021 - Aktenzeichen 14 AS 21.50050

DRsp Nr. 2021/17432

Eilantrag der Mitglieder einer Familie mit einem minderjährigen Kind gegen die Abschiebungsanordnung nach Italien

Antrag auf Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklagen der Mitglieder einer Familie mit einem minderjährigen Kind gegen eine Abschiebungsanordnung nach Italien (hier wegen paralleler Ablehnung des klägerischen Berufungszulassungsantrags gegen die klageabweisende verwaltungsgerichtliche Entscheidung abgelehnt).

Tenor

I.

Der Antrag auf Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklagen der Antragsteller gegen die in Nummer 3 des Bundesamtsbescheids vom 25. September 2019 - 7862711-439 - enthaltene Anordnung ihrer Abschiebung nach Italien wird abgelehnt.

II.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

VwGO § 80b Abs. 1 S. 1-2; VwGO § 80b Abs. 2;

Gründe