OVG Niedersachsen - Beschluss vom 21.09.2005
9 ME 49/04
Normen:
BauGB § 1 Abs. 4 ; BauGB § 2 Abs. 2 ; LROP II 2002 Ziff. C 1.6.03 Satz 6; LROP II 2002 Ziff. C 1.6.03 Satz 7;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2006, 453

Eilantrag einer Nachbarstadt [Mittelzentrum] gegen die erteilte Baugenehmigung für die großflächige Erweiterung eines Bau- und Gartenmarktes in einem Sondergebiet - Abstimmungsgebot, interkommunales; Baumarkt; Drittschutz; Grundzentrum; Heimwerkermarkt; Mittelzentrum; Raumordnung, Ziele; Raumordnung: Ziel; Zeitpunkt; Ziel

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.09.2005 - Aktenzeichen 9 ME 49/04

DRsp Nr. 2008/6886

Eilantrag einer Nachbarstadt [Mittelzentrum] gegen die erteilte Baugenehmigung für die großflächige Erweiterung eines Bau- und Gartenmarktes in einem Sondergebiet - Abstimmungsgebot, interkommunales; Baumarkt; Drittschutz; Grundzentrum; Heimwerkermarkt; Mittelzentrum; Raumordnung, Ziele; Raumordnung: Ziel; Zeitpunkt; Ziel

»Die von einer Nachbarstadt (Mittelzentrum) durch die genehmigte großflächige Erweiterung eines bestehenden Bau- und Gartenmarktes in einem Sondergebiet einer als Grundzentrum ausgewiesenen Stadt befürchtete Investitionsgefährdung im Hinblick auf einen von ihr selbst gewünschten zusätzlichen großflächigen Bau- und Heimwerkermarkt stellt keinen Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB dar.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 4 ; BauGB § 2 Abs. 2 ; LROP II 2002 Ziff. C 1.6.03 Satz 6; LROP II 2002 Ziff. C 1.6.03 Satz 7;

Gründe:

Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine der Beigeladenen zu 1) erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung eines Bau- und Gartenmarktes auf dem ca. 16 km entfernten Stadtgebiet der Beigeladenen zu 2).