VGH Bayern - Beschluss vom 23.01.2018
15 CS 17.2575
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; BayBO Art. 6; BayBO Art. 59 S. 1; TA Lärm 6.1; TA Lärm ;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 30.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 S 17.1763

Eilantrag eines Nachbarn gegen ein Außenbereichsvorhaben zum Neubau einer Metallbau-Werkstatt mit Büro und Betriebsleiterwohnung; Verletzung des Rücksichtnahmegebots aufgrund möglicher Überschreitung von Lärmgrenzen

VGH Bayern, Beschluss vom 23.01.2018 - Aktenzeichen 15 CS 17.2575

DRsp Nr. 2018/12282

Eilantrag eines Nachbarn gegen ein Außenbereichsvorhaben zum "Neubau einer Metallbau-Werkstatt mit Büro und Betriebsleiterwohnung"; Verletzung des Rücksichtnahmegebots aufgrund möglicher Überschreitung von Lärmgrenzen

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; BayBO Art. 6; BayBO Art. 59 S. 1; TA Lärm 6.1; TA Lärm ;

Gründe

I.

Die Antragsteller wenden sich als Eigentümer zweier benachbarter Grundstücke [FlNr. ... (mit einem Wohnhaus bebaut) und nördlich angrenzend FlNr. ... (unbebaut), jeweils Gemarkung O...] gegen eine dem Beigeladenen unter dem 10. April 2017 erteilte Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau einer Metallbau-Werkstatt mit Büro und Betriebsleiterwohnung" auf dem östlich benachbarten Baugrundstück (vormals FlNr. ...; heute laut Angaben im "BayernAtlas-plus" FlNr. ......).