Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. XX "XXX" in R. vom 9. Februar 2022 wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag im Verfahren -
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
I. Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Eilantrag gemäß §
Sie ist Eigentümerin des Grundstücks G1, welches eine Fläche von ca. 9.140 m2 umfasst und mit einer denkmalgeschützten Villa nebst Remise bebaut ist. Auf dem Grundstück befindet sich ein ebenfalls denkmalgeschützter parkähnlicher Garten.
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