OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 14.12.2021
5 MR 10/21
Normen:
BauGB § 15 Abs. 1 S. 1;

Eilrechtsschutz gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.12.2021 - Aktenzeichen 5 MR 10/21

DRsp Nr. 2022/1877

Eilrechtsschutz gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

1) Öffentlich-rechtliche Vorschriften werden, dem Charakter der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung als Sachgenehmigung folgend, von § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG nur erfasst, wenn sie anlagenbezogen sind.2) Bei § 16g Abs. 3 Satz 1 GO SH handelt es sich nicht um eine anlagenbezogene Vorschrift; sie ist vielmehr Ausdruck eines plebiszitären Elements, mit dem Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf Selbstverwaltungsaufgaben nehmen können.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 15 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die Antragsteller streben mit zwei Bürgerbegehren in der Gemeinde ... (betreffend die Windeignungsflächen ... und ...) an, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit dem Ziel, in den Gebieten die Höhe von Windkraftanlagen auf max. 150 m zu beschränken, herbeizuführen (jeweils Frage 1). Gegenstand der Frage 2 ist jeweils, ob die Gemeinde ... zur Sicherung dieser Planung eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB erlässt.