Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller streben mit zwei Bürgerbegehren in der Gemeinde ... (betreffend die Windeignungsflächen ... und ...) an, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit dem Ziel, in den Gebieten die Höhe von Windkraftanlagen auf max. 150 m zu beschränken, herbeizuführen (jeweils Frage 1). Gegenstand der Frage 2 ist jeweils, ob die Gemeinde ... zur Sicherung dieser Planung eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB erlässt.
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