VGH Bayern - Beschluss vom 27.11.2023
8 CE 23.1868
Normen:
VwGO § 123; BayStrWG Art. 17 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG München, vom 06.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen M 28 E 23.4212

Eilrechtsschutzverfahren gegen die Schließung einer provisorischen Zufahrt eines Grundstücks zu einer Staatsstraße

VGH Bayern, Beschluss vom 27.11.2023 - Aktenzeichen 8 CE 23.1868

DRsp Nr. 2024/538

Eilrechtsschutzverfahren gegen die Schließung einer provisorischen Zufahrt eines Grundstücks zu einer Staatsstraße

Tenor

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 123; BayStrWG Art. 17 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Antragsteller wenden sich im Eilrechtsschutzverfahren gegen die Schließung einer provisorischen Zufahrt ihres Grundstücks zu einer Staatsstraße.