Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Erteilung eines Vorbescheids zu der Frage, ob seine geplante Zufahrt zum Erdgeschoss seines in Hanglage bereits errichteten Garagengebäudes über die im Außenbereich liegenden Grundstücke FlNr. ..., ..., ... und ... Gemarkung W* ... "von oben" - also über den ...weg - genehmigungsfähig ist.
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