Die am 3. August 2021 bekannt gemachte Ortsabrundungssatzung "Erweiterung der Einbeziehungssatzung W********* Fl.-Nr. **** Gmkg. W*********" der Antragsgegnerin ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Normenkontrollverfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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