Der Kläger schloß mit der Beklagten und deren Ehemann (der seine Ansprüche an seine Frau abgetreten hat) insgesamt drei Verträge: einen "Kaufvertrag" über ein Grundstück, das der Kläger mit einem Wohnhausrohbau bebaut hatte, einen "Ausbauvertrag" und schließlich einen Vertrag über die Errichtung einer Stahlbetongartenmauer (insoweit nahmen die Beklagte und ihr Ehemann das schriftliche Angebot des Klägers mündlich an).
In einem früheren Rechtsstreit mit umgekehrter Parteirolle ist der Kläger verurteilt worden, wegen verschiedener Mängel an dem Wohnhausneubau 98.302,87 DM an die Beklagte zu zahlen. Unstreitig hat er 2.721,15 DM zuviel bezahlt, die er mit der Klage - nebst Zinsen - zurückfordert.
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