Das beklagte Land (in Zukunft: der Beklagte) beauftragte den Kläger am 15. Juni 1978 mit Gerüstarbeiten für ein großes Bauvorhaben. In dem Vertrag wurde die Geltung der VOB/B, der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Berlins für die Ausführung von Bauleistungen (Fassung 1974 - ZVB 1974 = Amtsblatt für Berlin, 1974, S. 1012/1017) und weiterer "Besonderer Vertragsbedingungen" vereinbart. Das Auftragsvolumen lag bei über 4 Mio. DM.
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