Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13.09.2018 –
Die Einkommensteuer im Einkommensteuerbescheid für 2014 vom 03.09.2015 wird auf den Betrag herabgesetzt, der sich ergibt, wenn zusätzliche Werbungskosten in Höhe von 9.534,75 € bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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