OVG Niedersachsen - Beschluss vom 08.03.2007
12 MN 13/07
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 ; BauGB § 1 Abs. 7 ; BauGB § 35 Abs. 3 ; VwGO § 47 ;
Fundstellen:
BauR 2007, 1385
NVwZ-RR 2007, 444
ZfBR 2007, 367

Eingriffsregelung, Einstweilige Anordnung, Flächennutzungsplan: Normenkontrolle, Vorabbindung, Windenergie

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.03.2007 - Aktenzeichen 12 MN 13/07

DRsp Nr. 2008/7335

Eingriffsregelung, Einstweilige Anordnung, Flächennutzungsplan: Normenkontrolle, Vorabbindung, Windenergie

»Zur Überprüfung der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan im Rahmen der Normenkontrolle nach § 47 VwGO

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 ; BauGB § 1 Abs. 7 ; BauGB § 35 Abs. 3 ; VwGO § 47 ;

Gründe:

Die Antragsteller bekämpfen mit einem Normenkontrollantrag (Aktenzeichen: 12 KN 12/07) die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Antragsgegnerin, durch die die im nordöstlichen Gemeindegebiet der Antragsgegnerin gelegenen Bereiche "E." (ca. 12,9 ha) und "F." (ca. 5,7 ha) als (weitere) Sondergebiete für (u.a.) die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen und zwei ältere außerhalb dieser Flächen betriebene Anlagen als solche zum Repowering dargestellt worden sind. Mit ihrem darüber hinaus anhängig gemachten, hier streitgegenständlichen Antrag erstreben die Antragsteller den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO zur vorläufigen Außervollzugsetzung der genannten Flächennutzungsplanänderung.