Die Klägerin verlangt von der Beklagten Ersatz für Einnahmeverluste (47.400 DM), erhöhten Stromverbrauch (16.945, 86 DM) und zusätzliche Kosten für Werbung (3.000 DM), insgesamt 67.345,86 DM. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hat 1982 für die Klägerin eine Halle (Tennis- und Fitness-Center) errichtet. Zur Belichtung wurden in das wellblechartige Dach durchsichtige Kunststoffstreifen eingebaut. Diese großflächigen Dachfenster bestanden auf der Außenseite aus durchsichtigen Wellplatten und auf der Innenseite aus glatten Klarsichtplatten, den sogenannten Lichtfeldern. Diese haben sich in den folgenden Jahren durch zu hohe Temperaturen stark dunkel verfärbt sowie verformt.
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