Einrechnung der Kosten für den Erwerb der Straßenfläche in den beitragsfähigen Aufwand beim Erschließungsbeitrag
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.09.2014 - Aktenzeichen 4 LB 3/13
DRsp Nr. 2014/16567
Einrechnung der Kosten für den Erwerb der Straßenfläche in den beitragsfähigen Aufwand beim Erschließungsbeitrag
1. Hat nach einem Städtebaulichen Vertrag die Erschließerin zwar den gesamten Erschließungsaufwand zu tragen, folgt hieraus nicht, dass die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke nicht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden können. Diese Vereinbarung ist kein Vertrag zugunsten der Eigentümer die Grundstücke. Durch diesen Vertrag erlangen die Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf Freistellung von einer (oder Verzicht auf eine) Erhebung von Beiträgen. Eine derart auszulegende Vertragsregelung wäre wegen Verstoßes gegen das Beitragserhebungsgebot nichtig.2. Die Kosten für den Erwerb der Straßenfläche können in den beitragsfähigen Aufwand eingerechnet werden.3. Wird der Erschließungsvertrag infolge der Insolvenz des Erschließers notleidend, steht die Gemeinde vor der Wahl, entweder mit einem Dritten einen (weiteren) Erschließungsvertrag abzuschließen oder die restlichen Erschließungsarbeiten in sog. Eigenregie und auf eigene Kosten zu Ende zu führen. Entscheidet die Gemeinde sich für die letzte Variante, so entsteht ihr beitragsfähiger Erschließungsaufwand, der möglicherweise i.S.d. § 129 Abs. 1 S. 1 BauGB anderweitig gedeckt ist.
Tenor
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