OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 11.07.2023
2 M 36/23
Normen:
BauO LSA § 60 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a); BauO LSA § 78 Abs. 1 S. 1; VwGO § 75; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a);
Fundstellen:
ZfBR 2023, 700
Vorinstanzen:
VG Halle, vom 20.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 B 248/22

Einstellung von Bauarbeiten auf dem gepachteten und zu einem ehemaligen Militärgelände gehörenden Grundstück; Nutzung solarer Strahlungsenergie an und auf Dachflächen und Außenwandflächen von genutzten Gebäuden; Vornahme der Änderung der baulichen Anlage ohne erforderliche Baugenehmigung

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.07.2023 - Aktenzeichen 2 M 36/23

DRsp Nr. 2023/9390

Einstellung von Bauarbeiten auf dem gepachteten und zu einem ehemaligen Militärgelände gehörenden Grundstück; Nutzung solarer Strahlungsenergie an und auf Dachflächen und Außenwandflächen von genutzten Gebäuden; Vornahme der Änderung der baulichen Anlage ohne erforderliche Baugenehmigung

1. § 60 Abs. 1 Nr. 3a BauO LSA stellt nach seinem Wortlaut lediglich die mit der Errichtung, Änderung oder Aufstellung von Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen verbundene Änderung der Nutzung des Gebäudes verfahrensfrei, nicht jedoch eine darüber- hinausgehende Nutzungsänderung oder die baugenehmigungspflichtige Wiederaufnahme einer aufgegebenen Nutzung des sie tragenden Gebäudes.2. Genehmigungsfreie Instandhaltungsarbeiten liegen unabhängig von ihrem Arbeitsaufwand und ihrer Qualität nicht vor, wenn die Baumaßnahmen insgesamt auf eine (genehmigungspflichtige) Nutzungsänderung zielen oder wenn für die beabsichtigte Nutzung des Gebäudes selbst die erforderliche Baugenehmigung fehlt.