Der Bebauungsplan Nr. 1/28/172 "X. " der Stadt M. wird bis zur Entscheidung im Verfahren
Die Antragsgegnerin trägt Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag,
den vom Rat der Antragsgegnerin in seiner Sitzung am 7. Mai 2020 beschlossenen Bebauungsplan Nr. 1/28/172 "X. " im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach §
ist zulässig (I.) und begründet (II.).
I. Der Antrag ist zulässig, insbesondere ist die Antragstellerin im Sinne von §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|