Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 10. Februar 2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 30.000,00 EUR festgesetzt.
Die Antragstellerin wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Aussetzung der Vollziehung der ihr erteilten Baugenehmigung.
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