Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller ist Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks H. Straße 000 in Ahlen. Er wendet sich gegen das Vorhaben der Beigeladenen, in einer Entfernung von etwa 913 m bzw. 853 m südlich seines Wohnhauses zwei Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben.
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