VG Freiburg - Beschluss vom 15.02.2019
10 K 536/19
Normen:
LWaldG § 9 Abs. 1; UmwRG; VwvfG § 74 Abs. 5 S. 2; BImSchG § 13;

Einstweiliger Rechtsschutz; Waldumwandlungsgenehmigung; Windpark; UVP-Pflicht; Anerkannte Vereinigung; Rechtsbehelf; Öffentliche Bekanntmachung der Zulässigkeitsentscheidung; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung

VG Freiburg, Beschluss vom 15.02.2019 - Aktenzeichen 10 K 536/19

DRsp Nr. 2019/2865

Einstweiliger Rechtsschutz; Waldumwandlungsgenehmigung; Windpark; UVP-Pflicht; Anerkannte Vereinigung; Rechtsbehelf; Öffentliche Bekanntmachung der Zulässigkeitsentscheidung; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung

1) Die nach § 9 Abs. 2 UVPG (i.d.F. v. 24.02.2010) i.V.m. § 74 Abs. 5 Satz 2 VwVfG vorgesehene Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens in der Form der öffentlichen Bekanntmachung im amtlichen Veröffentlichungsblatt der zuständigen Behörde (hier: Regierungspräsidium Freiburg) und in den örtlichen Tageszeitungen wird nicht durch eine ortsübliche Bekanntmachung in den Amtsblättern der betroffenen Gemeinden ersetzt.