Auf die Revision der Antragsgegnerin wird das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
I
Die Antragsteller wenden sich gegen die am 27. Oktober 2016 beschlossene 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2008 der Antragsgegnerin, mit der zusätzliche Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen dargestellt werden.
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