Im vorliegenden Verfahren klagt der Kläger, der im Außenbereich der beklagten Gemeinde ein Wohnhaus bauen will, mit dem Antrag, die Beklagte zur Erteilung des Einvernehmens zu seinem Bauvorhaben zu verpflichten. Seine Klage hatte beim Verwaltungsgericht Erfolg. Auf die Berufung der Beklagten wies der Verwaltungsgerichtshof die Klage ab. Mit der Revision begehrt der Kläger die Wiederherstellung des Urteils erster Instanz, hilfsweise Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung an den Verwaltungsgerichtshof.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|