Einwendungen

Die Einwendung der nicht vollständig erbrachten Leistung aus Sicht der Erwerber

Es würde einen unschlüssigen Sachvortrag von Seiten des beklagten Erwerbers darstellen, würde er lediglich lapidar behaupten, dass die vollständige Fertigstellung der Bauleistung nicht gegeben ist. Der Erwerber muss die seiner Meinung nach nicht erbrachten Leistungen aufzählen und, soweit er sich auf Mängel der Bauleistung stützt, wenigstens die Symptome der von ihm behaupteten Mängel vortragen, so dass über diese einzelnen Punkte Sachverständigenbeweis erhoben werden kann.

Die Nichtzahlung der Schlussrate löst nicht alle Probleme des Erwerbers