Es würde einen unschlüssigen Sachvortrag von Seiten des beklagten Erwerbers darstellen, würde er lediglich lapidar behaupten, dass die vollständige Fertigstellung der Bauleistung nicht gegeben ist. Der Erwerber muss die seiner Meinung nach nicht erbrachten Leistungen aufzählen und, soweit er sich auf Mängel der Bauleistung stützt, wenigstens die Symptome der von ihm behaupteten Mängel vortragen, so dass über diese einzelnen Punkte Sachverständigenbeweis erhoben werden kann.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|