Einwendungen des Auftragnehmers gegen die Auftraggeberklage

Je nachdem, welches Wahlrecht der Auftraggeber bei Vorliegen der betreffenden Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 VOB/B ergreift, werden sich verständlicherweise die hiergegen vom Auftragnehmer zu erhebenden Einwendungen richten. Auf die in der Praxis insoweit am häufigsten vorkommenden Einwendungen wird im Folgenden eingegangen.

Keine Behinderungsanzeige

Hält der Auftraggeber den Vertrag aufrecht und verlangt er Schadensersatz über § 5 Abs. 4 VOB/B i.V.m. § 6 Abs. 6 VOB/B, wird sich der Auftragnehmer stets auf eine Behinderungsanzeige gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B berufen, wenn er eine solche während der Baudurchführung wegen der ihn behindernden Umstände abgegeben hat. Ist dies nicht der Fall, waren jedoch die behindernden Umstände dem Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B offenkundig bekannt, kann sich der Auftragnehmer hierauf berufen. In beiden Fällen hat der Auftragnehmer gem. § 6 Abs. 2 VOB/B einen Anspruch auf Verlängerung der Ausführungsfrist, so dass ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers für die Zeit, in der die behindernden Umstände vorliegen, gem. § 6 Abs. 6 VOB/B nicht entstanden ist.

Kein Verzug