VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 21.04.2015
3 S 2094/13
Normen:
BauGB § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BauR 2015, 1538

Einwendungen gegen eine Geruchsimmissionsprognose hinsichtlich der Festsetzung eines Sondergebiets Biogasanlage

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2015 - Aktenzeichen 3 S 2094/13

DRsp Nr. 2015/8947

Einwendungen gegen eine Geruchsimmissionsprognose hinsichtlich der Festsetzung eines Sondergebiets Biogasanlage

1. Zu Einwendungen gegen eine Geruchsimmissionsprognose hinsichtlich der Festsetzung eines Sondergebiets Biogasanlage.2. Bei einer projektbezogenen Angebotsplanung, bei der als planungsrechtliches Ziel ein konkretes gewerbliches Vorhaben inmitten steht, begegnet es grundsätzlich keinen durchgreifenden Bedenken, bei der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zur realitätsnahen Abschätzung der absehbar planbedingten Immissionen das konkrete Vorhaben zu Grunde zu legen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.12.2014 - 3 S 1227/12 - [...]).3. Ist die Frist des § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zur Rüge von Mängeln, die dem Plan in seiner ursprünglichen Fassung anhaften, verstrichen, können diese Mängel auch dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie in einer ergänzenden Fassung fortbestehen, es sei denn, im ergänzenden Verfahren werden gerade die betreffenden Belange erstmals oder erneut abgewogen oder zum Anlass neuer Festsetzungen genommen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.7.2014 - 3 S 2278/12 - [...]).

Tenor

Die Anträge werden abgewiesen.