Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. i.V.m. §
I.
Auf das streitige Schuldverhältnis sind gemäß Art.
II.
Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung des Klägers ist begründet. Das Landgericht hat die Klage mit fehlerhafter Begründung abgewiesen.
Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch auf Auszahlung der Sicherheit kraft seines Amtes als Insolvenzverwalter aus § 17 Nr. 6 Abs. 3 S. 2 VOB/B zu. Die Beklagte hat es versäumt, die Sicherheit innerhalb der ihr gesetzten Nachfrist einzuzahlen.
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