Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das ohne mündliche Verhandlung ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg - 3. Kammer (Einzelrichterin) - vom 6. Juli 2023 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg.
Mit dem angefochtenen Urteil hat das Verwaltungsgericht Lüneburg die auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise auf die Gewährung subsidiären Schutzes, weiter hilfsweise auf die Feststellung nationaler Abschiebungsverbote, weiter hilfsweise auf die Aufhebung der Ausreiseaufforderung und äußerst hilfsweise auf die Aufhebung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots gerichtete Klage der Klägerin abgewiesen.
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