OVG Niedersachsen - Urteil vom 07.06.2000
1 K 5178/98
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3, Abs. 6, § 11 ;
Fundstellen:
BRS 63, 46
BauR 2000, 1782
UPR 2001, 155

Emissionen eines Landhandels; Erforderlichkeit eines Bebauungsplans)

OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.06.2000 - Aktenzeichen 1 K 5178/98

DRsp Nr. 2001/3383

Emissionen eines Landhandels; Erforderlichkeit eines Bebauungsplans)

»Die planende Gemeinde hat jedenfalls keinen Anlaß, den Immissionen eines (dem Plangebiet benachbarten) Landhandels durch Ermittlung der Ist-Emissionen nachzugehen, wenn dieser Einschränkungen seines Betriebs mit Rücksicht auf einen sein Grundstück betreffenden Bebauungsplanentwurfs hingenommenen und im Aufstellungsverfahren zum nunmehr angegriffenen Plan keine Anregungen und Bedenken vorgebracht hat. Ein Bebauungsplan ist auch dann erforderlich i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB, wenn die Gemeinde dieses Areal unter anderem deshalb wählt, wenn sie dessen Flächen aufkaufen und durch Weiterveräußerung einen Teil der mit dem Baugebiet (WA) verbundenen Folgekosten bestreiten kann.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3, Abs. 6, § 11 ;
Fundstellen
BRS 63, 46
BauR 2000, 1782
UPR 2001, 155