BGH, Urteil vom 01.06.1978 - Aktenzeichen III ZR 170/76
DRsp Nr. 1996/14632
Enteignung von Gelände für ein Straßenbauvorhaben
Die Enteignung von Gelände für ein Straßenbauvorhaben, das städtebaulich ohne Bedeutung ist, so daß ein Bebauungsplan entbehrlich ist, richtet sich nach Landesenteignungsrecht.