Die Kläger erwarben 1982 zwei Grundstücke an der L.Straße in H.-H. Zwischen den beiden Grundstücken steht, auf Grund und Boden der dem Beklagten als Streithelferin beigetretenen Bundesrepublik Deutschland, ein Hochbunker, der 1942 errichtet worden ist. Er soll als öffentlicher Schutzraum verwandt werden.
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