VGH Bayern - Beschluss vom 28.08.2015
8 CS 15.1782
Normen:
BayEG Art. 24 Abs. 2; BayEG Art. 39 Abs. 7; BayStrWG Art. 36 Abs. 2;

Enteigungsrecht und Besitzeinweisungsrecht i.R.e. Straßenbaumaßnahme durch Verlegung von Versorgungsleitung und Entsorgungsleitung im Straßenkörper

VGH Bayern, Beschluss vom 28.08.2015 - Aktenzeichen 8 CS 15.1782

DRsp Nr. 2015/17459

Enteigungsrecht und Besitzeinweisungsrecht i.R.e. Straßenbaumaßnahme durch Verlegung von Versorgungsleitung und Entsorgungsleitung im Straßenkörper

Tenor

I.

Die Beschwerde wird bis zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens ab 18. September 2015 zurückgewiesen.

II.

Die übrigen Entscheidungen bleiben der Schlussentscheidung des Beschwerdegerichts vorbehalten.

Normenkette:

BayEG Art. 24 Abs. 2; BayEG Art. 39 Abs. 7; BayStrWG Art. 36 Abs. 2;

Gründe

Die Beschwerde ist bei summarischer Prüfung im Verfahren nach § 80 Abs. 5, 8 i.V.m. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO unbegründet. Gegen die Entscheidung des Erstgerichts bestehen keine Bedenken.

Die Beschwerde gibt die ober- und höchstgerichtliche Rechtsprechung zum Enteignungsund Besitzeinweisungsrecht unzutreffend wieder und wendet die Vorschriften des Bayerischen Enteignungsgesetzes fehlerhaft an. Die Behauptung, das Besitzeiweisungsverfahren sei "willkürlich abgetrennt" worden, ist nicht nachvollziehbar.