Entlastung des Auftragnehmers durch Anordnungen des Auftraggebers
BGH, vom 19.06.1975 - Aktenzeichen VII ZR 177/74
DRsp Nr. 1996/14808
Entlastung des Auftragnehmers durch Anordnungen des Auftraggebers
Eine Anordnung des Auftraggebers entlastet den Auftragnehmer nur, wenn diese Anordnung vor Ausführung der Arbeiten des Auftragnehmers erging und für den eintretenden Schaden ursächlich ist.