Entschädigung für ein landwirtschaftliches Grundstück nach höherer Qualität
BGH, Urteil vom 07.10.1976 - Aktenzeichen III ZR 60/73
DRsp Nr. 1996/14737
Entschädigung für ein landwirtschaftliches Grundstück nach höherer Qualität
Bei der Entschädigung für den Wert eines landwirtschaftlichen Grundstücks nach einer höheren Qualität (Bauland, Bauerwartungsland) muß sich der Eigentümer auf weitere Entschädigungen für Nachteile im landwirtschaftlichen Betrieb den Teil der Entschädigung für den Grundstückswert anrechnen lassen, der auf die über die allgemeine landwirtschaftliche Nutzbarkeit hinausreichende Qualität entfällt.