Der Beklagte betreute den Bau einer Halle, deren Dach die Klägerin eindecken sollte. Sie machte ihm dieserhalb unter dem 5. August 1999 ein schriftliches Angebot, das fünf verschiedene, nach Arbeitsarten untergliederte Positionen umfasste und dafür jeweils Einheitspreise nannte. Anschließend hieß es unter der Überschrift "Grundlagen des Angebots" u. a.: "Ausführung und Abrechnung nach
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