BVerfG - Urteil vom 16.12.2014
1 BvR 2142/11
Normen:
BauGB § 40 Abs. 2; BauGB § 42; BauGB § 43 Abs. 3 S. 2; BauGB § 95 Abs. 2 Nr. 7; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 3; GG Art. 100 Abs. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
AUR 2015, 116
AnwBl 2015, 353
BVerfGE 138, 64
DÖV 2015, 430
NVwZ 2015, 510
NVwZ 2015, 7
ZfBR 2015, 263

Entschädigungsanspruch für den Verlust des Eigentums an einem Grundstück bzgl. fehlender Genehmigung zur Bebauung des Grundstücks aufgrund sanierungsrechtlicher Vorgaben

BVerfG, Urteil vom 16.12.2014 - Aktenzeichen 1 BvR 2142/11

DRsp Nr. 2015/2050

Entschädigungsanspruch für den Verlust des Eigentums an einem Grundstück bzgl. fehlender Genehmigung zur Bebauung des Grundstücks aufgrund sanierungsrechtlicher Vorgaben

Tenor

1.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2011 - III ZR 156/10 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Es wird aufgehoben. Das Verfahren wird an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.

2.

Die Bundesrepublik Deutschland hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.

Normenkette:

BauGB § 40 Abs. 2; BauGB § 42; BauGB § 43 Abs. 3 S. 2; BauGB § 95 Abs. 2 Nr. 7; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 3; GG Art. 100 Abs. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2;

Gründe

A.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Entscheidung auf dem Gebiet des Planungsschadensrechts, mit der der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur "isolierten" eigentumsverdrängenden Planung fortentwickelt hat. Die Beteiligten des Ausgangsverfahrens streiten über die Höhe der Entschädigung für den Verlust des Eigentums an einem Grundstück in B, nachdem aufgrund sanierungsrechtlicher Vorgaben eine Bebauung des Grundstücks nicht genehmigt und im Anschluss daran auf Antrag der Eigentümer die Übernahme des Grundstücks durch die Gemeinde erfolgt war.

I.