Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29.09.2020 –
Die Sache ist weiterhin bei dem Finanzgericht Münster anhängig.
Gerichtskosten werden für das Revisionsverfahren nicht erhoben.
Die im Revisionsverfahren angefallenen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden gegeneinander aufgehoben.
I.
Der Revisionsbeklagte ist Halter dreier Fahrzeuge der Marke Volkswagen, Typ Kombi, mit den amtlichen Kennzeichen XX YY …3, XX YY …9 und XX YY …5. Diese wurden nach entsprechenden Umbauten als Patiententransportfahrzeuge zugelassen. Der Revisionsbeklagte überließ die Fahrzeuge der M–UG zur Nutzung. Die M–UG erbringt Transportdienstleistungen für Patienten.
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