OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 07.10.2003 11 Verg 7/03
Normen:
GWB § 116 Abs. 2 § 107 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
ZfBR 2004, 293
Entscheidung über die sofortige Beschwerde im Nachprüfungsverfahren nach Aufhebung der Ausschreibung
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.10.2003 - Aktenzeichen 11 Verg 7/03
DRsp Nr. 2005/3722
Entscheidung über die sofortige Beschwerde im Nachprüfungsverfahren nach Aufhebung der Ausschreibung
»1.Wenn a.) die Ablehnungsfiktion gemäß § 116 Abs. 2GWB eintritt, weil die Vergabekammer nicht fristgerecht gemäß § 113 Abs. 1GWB über den Nachprüfungsantrag entschieden hat, und b.) die Vergabestelle kurz vor Ablauf der Entscheidungsfrist gern. § 113 Abs. 1GWB das Vergabeverfahren aufgehoben hatte, so dass der Antragstellerin zeitlich nicht mehr möglich war, im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entsprechend zu reagieren,
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