OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 07.10.2003
11 Verg 7/03
Normen:
GWB § 116 Abs. 2 § 107 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
ZfBR 2004, 293

Entscheidung über die sofortige Beschwerde im Nachprüfungsverfahren nach Aufhebung der Ausschreibung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.10.2003 - Aktenzeichen 11 Verg 7/03

DRsp Nr. 2005/3722

Entscheidung über die sofortige Beschwerde im Nachprüfungsverfahren nach Aufhebung der Ausschreibung

»1.Wenn a.) die Ablehnungsfiktion gemäß § 116 Abs. 2 GWB eintritt, weil die Vergabekammer nicht fristgerecht gemäß § 113 Abs. 1 GWB über den Nachprüfungsantrag entschieden hat, und b.) die Vergabestelle kurz vor Ablauf der Entscheidungsfrist gern. § 113 Abs. 1 GWB das Vergabeverfahren aufgehoben hatte, so dass der Antragstellerin zeitlich nicht mehr möglich war, im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entsprechend zu reagieren,