Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 29. Juli 2020 geändert. Der Streitwert wird auf 10.037,98 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Der Senat entscheidet über die Streitwertbeschwerde durch die Berichterstatterin als Einzelrichterin, da die angefochtene Entscheidung in erster Instanz von der Einzelrichterin getroffen worden ist, §
Die Beschwerde ist nur im aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet.
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