Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 22. Februar 2011 - 6 K 1081/10 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge.
Sie ist Eigentümerin von Grundstücken im Gewerbe- und Industriegebiet S., das in dem nördlich von der Bahnlinie L., südlich von der Bundesstraße .. und östlich von der Verbindungsstraße S. gebildeten Dreieck liegt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|