OVG Sachsen - Urteil vom 16.12.2014
5 A 625/13
Normen:
BauGB § 133 Abs. 1; BauGB § 133 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
DÖV 2015, 578
Vorinstanzen:
VG Leipizig, vom 22.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1081/10

Entstehen nur einer Beitragspflicht sowie Vorausleistungspflicht im Fall der wirtschaftlichen Einheit mehrerer Buchgrundstücke

OVG Sachsen, Urteil vom 16.12.2014 - Aktenzeichen 5 A 625/13

DRsp Nr. 2015/7557

Entstehen nur einer Beitragspflicht sowie Vorausleistungspflicht im Fall der wirtschaftlichen Einheit mehrerer Buchgrundstücke

Im Fall der wirtschaftlichen Einheit mehrerer (Buch-) Grundstücke entsteht nur eine Beitragspflicht und eine Vorausleistungspflicht. Diese ist durch einen Beitragsbescheid oder einen Vorausleistungsbescheid für die gesamte wirtschaftliche Einheit, d. h. die zusammengefassten Buchgrundstücke, geltend zu machen. Sofern ein Bescheid für ein selbständig nicht bebaubares Grundstück, das Teil der wirtschaftlichen Einheit ist, einen Beitrag oder eine Vorausleistung festsetzt, ist diese Festsetzung rechtswidrig.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 22. Februar 2011 - 6 K 1081/10 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 133 Abs. 1; BauGB § 133 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge.

Sie ist Eigentümerin von Grundstücken im Gewerbe- und Industriegebiet S., das in dem nördlich von der Bahnlinie L., südlich von der Bundesstraße .. und östlich von der Verbindungsstraße S. gebildeten Dreieck liegt.