I. VG Ansbach - Urteile vom 21.09.1976 - AN 2286 - I/75 - AN 2287 - I/75 - AN 2288 - I/75 - 2290 - I/75,
II. VGH Bayern - Urteile vom 22.12.1980 - 30 VI 77 - 31 VI 77 - 6 B 248/79 - 6 B 249/79,
Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche Kostenspaltung; Heilung des Beitragsbescheids durch Umwandlung in Teilbeitragsbescheid
BVerwG, Urteil vom 26.09.1983 - Aktenzeichen 8 C 47.82; 8 C 67.82; 8 C 68.82; 8 C 69.82
DRsp Nr. 1996/28184
Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche Kostenspaltung; Heilung des Beitragsbescheids durch "Umwandlung" in Teilbeitragsbescheid
1. An dem eine Erschließungseinheit i. S. des § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG kennzeichnenden Funktionszusammenhang können auch nichtbeitragsfähige Erschließungsanlagen i. S. des § 123 Abs. 2 BBauG, vorhandene Erschließungsanlagen i. S. des § 180 Abs. 2 BBauG und solche Erschließungsanlagen teilnehmen, für die eine Erschließungsbeitragspflicht bereits als einzelne Anlage entstanden ist (im Anschluß an Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13. S. 24).2. Kosten für die Herstellung von Fußwegen können bei einer gemeinsamen Aufwandsermittlung nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG regelmäßig nicht berücksichtigt werden (im Anschluß an Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - DVBl. 1983, 908).
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