Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht; Auslegung einer das Entfallen von Anliegerbeiträgen ausschließenden Bescheinigung; Wirksamkeit der künftige Erschließungsbeiträge ausschließenden Zusage eines Bürgermeisters
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.04.1966 - Aktenzeichen IV 348/64
DRsp Nr. 2009/19085
Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht; Auslegung einer das Entfallen von Anliegerbeiträgen ausschließenden Bescheinigung; Wirksamkeit der künftige Erschließungsbeiträge ausschließenden Zusage eines Bürgermeisters
1. Entstand die Beitragspflicht erst nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes, richtet sich die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids nach § 133 Abs. 2 BBauG.2. Mit einer Bescheinigung des Inhalts, die Zahlung von Anliegerbeiträgen entfalle, obgleich die Gemeinde später aufgrund der Bestimmungen des Bundesbaugesetzes verpflichtet ist, Erschließungsbeiträge zu fordern, will sich die Gemeinde jedenfalls nicht binden, zukünftig keine Erschließungsbeiträge mehr zu fordern.»3. Zur mündlichen Zusage eines Bürgermeisters, daß kein Erschließungsbeitrag mehr zu zahlen sei.«
Normenkette:
BBauG § 127 Abs. 1;
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