Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 6.4.2023 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die zulässige Beschwerde (§
Die Aufhebung eines Ruhensbeschlusses durch das Gericht kann zumindest bei entsprechender Anwendung von § 251 ZPO im Verwaltungsprozess nach §
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