Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen einen Bescheid des Antragsgegners, mit dem die Stilllegung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, die Vorlage eines Entsorgungskonzepts sowie die Stilllegung einer Anlage zum Brechen von Natursteinen und mineralischen Abfällen angeordnet wurden.
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