Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. April 2020 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.
Der Antragsteller begehrt die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sowie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Seine Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart, durch den sein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Ablehnung des Antrags auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sowie Erteilung einer Niederlassungserlaubnis abgelehnt worden ist. Darüber hinaus begehrt er im Beschwerdeverfahren erstmalig, die Antragsgegnerin zu verpflichten, den für die Abschiebung zuständigen Stellen mitzuteilen, dass eine Abschiebung derzeit nicht vollzogen werden könne.
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